Korrektur
Anlässlich des 111 jährigen Jubiläums der FFW, berichtete wettmar.de über den 18. Geburtstag einer Wettmaranerin, der auf der Veranstaltung gefeiert wurde.
Auf dem diesjährigen Weihnachtsmarkt wurde die Redaktion angesprochen, dass im Bericht zum 111 jährigen der Name der jungen Frau richtig erwähnt wurde, sich leider ein falsches Foto eingeschlichen habe.
Gerne kommen wir der Korrektur nach:
Auf dem Foto sehen sie Katja Seegers, die auf der Jubiläumsveranstaltung ihren 18. Geburtstag feierte! Die Redaktion gratuliert nachträglich und wünscht alles Gute zu Volljährigkeit.
Und nun der pädagogische Höhepunkt dieser Korrektur (aus Hanisauland – Lexikon):
Volljährigkeit
Sobald sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, können junge Frauen und Männer in Deutschland selbstständig ihre Entscheidungen treffen, ohne Eltern, Vormund oder sonst jemanden fragen zu müssen. Sie dürfen dann wählen und gewählt werden (nur nicht zum Bundespräsidenten, dazu muss man mindestens 40 Jahre alt sein). Sie können über ihre Ausbildung und ihren Beruf bestimmen, den Führerschein machen, einen Vertrag über den Kauf eines Autos oder Handys abschließen (vorausgesetzt natürlich, sie haben genug Geld), in jedes Lokal gehen, ihren Wohnort selber wählen und noch viele andere Dinge mehr tun. Sie haben mit 18 auf jeden Fall die volle Geschäftsfähigkeit erreicht, sie sind mündig geworden. Mit der Volljährigkeit aber sind nicht nur Rechte verbunden, man muss auch für seine Entscheidungen persönlich einstehen. In Deutschland gilt diese Regelung übrigens seit dem 1. Januar 1975.
Wir müssen noch erwähnen, dass Kinder und Jugendliche auch vor dem 18. Lebensjahr bereits bestimmte Dinge selber entscheiden können. Mit 14 Jahren kann man seine Religion selber wählen, man kann aber auch in diesem Alter schon für Sachen bestraft werden, die man angestellt hat. (Das heißt „bedingte strafrechtliche Verantwortlichkeit“.) Mit 16 Jahren kann man in manchen Fällen schon einen Eid ablegen, den Führerschein Klasse M machen und ist verpflichtet, einen Personalausweis zu haben. Von: Jens Christian Kurtze