10.12.2013

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 9. Dezember 2013 – 1 KN 190/11 – auf Antrag eines Landwirts den Bebauungsplan der Stadt Burgwedel Nr. 138 „ Verbrauchermarkt Wettmar“ für unwirksam erklärt. Der Verbrauchermarkt sollte am Südostrand der Ortschaft Wettmar mit einer Verkaufsfläche von 1.000 m² errichtet werden. Die Flächen des klagenden Landwirts grenzen unmittelbar westlich an.

Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil er Raumordnungsrecht verletzt. Dieses bestimmt unter anderem, Lebensmittelmärkte über 800 m² Verkaufsfläche dürften nur innerhalb des zentralen Siedlungsbereiches des jeweiligen Zentralen Ortes errichtet werden. Zentraler Ort ist hier nur Großburgwedel in der Stadt Burgwedel, nicht aber der Ortsteil Wettmar. Als Nahversorgungsstandort kann der Markt vor allem nach seiner Lage nicht mehr angesehen werden.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.

Quelle:http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22004&article_id=120341&_psmand=134 Von: Jonas Kurtze